Hausverwaltung & Abrechnungsservice Jörg Wedde - Ihr professioneller Partner aus Sankt Augustin


Direkt zum Seiteninhalt

April 2010

Informatives > Immobilienrecht > Wohnraum- Mietrecht

Informationspflicht über einen etwaig bevorstehenden Eigenbedarf der Wohnung

Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Verpflichtung des Vermieters, den Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages für eine Wohnung über einen etwaig bevorstehenden Eigenbedarf der Wohnung zu informieren?

Hierzu der BGH - Urteil vom 13.04.2010 - Az.: VIII ZR 180/09:
Der Vermieter setzt sich zu seinem eigenen Verhalten in Widerspruch, wenn er eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen. Er darf dem Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, die mit jedem Umzug verbundenen Belastungen dann nicht zumuten, wenn er ihn über die Absicht oder zumindest die Aussicht begrenzter Mietdauer nicht aufklärt. Für den Mieter ist ein sich abzeichnender Eigenbedarf des Vermieters vor allem für die Entscheidung von Bedeutung, ob er eine Wohnung überhaupt anmieten und damit das Risiko eines Umzugs nach verhältnismäßig kurzer Mietzeit eingehen will (BGH NJW 2009, 1139). Die im Streitfall bereits drei Monate nach Abschluss des Mietvertrages ausgesprochene Eigenbedarfskündigung des Vermieters beendet daher das Mietverhältnis nicht.

Mitteilungspflicht über Kündigungsanlass

Ist der Vermieter, der ein Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarf gekündigt hat, gehalten, den Mieter darüber zu unterrichten, dass der Kündigungsanlass zwischenzeitlich nicht mehr besteht?

Hierzu der BGH - Urteil vom 13.04.2010 - Az.: VIII ZR 180/09:
Nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht eine Pflicht des Vermieters zur Mitteilung eines etwaigen Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes.

Über uns | Tätigkeitsfelder | Informatives | Kontakt | Sitemap

Suche

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü