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Heizkostenverordnung (HeizkostenV) - gültige Fassung bis 31.12.2008

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Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

(nach der gültigen Fassung bis 31.12.2008)


Auf Grund des Artikels 9 der Verordnung zur Änderung energiesparrechtlicher Vorschriften vom 19. Januar 1989 (BGBI. I S. 109) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über Heizkostenabrechnung in der ab 01. März 1989 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt: 1. die Fassung der Bekanntmachung vom 05. April 1984 (BGBI. I S. 592), 2. den am 01. März 1989 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. Die Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund des § 2 Abs. 2 und 3, des § 3 Abs. 2, des § 3a, des § 4 Abs. 3 und des § 5 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBI. I S. 1873), das durch das Gesetz vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 701) geändert worden ist.


§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

§ 3 Anwendung auf das Wohnungseigentum

§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung

§ 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung

§ 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung

§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme

§ 8 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser

§ 9 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen

§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen

§ 9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel

§ 10 Überschreitung der Höchstsätze

§ 11 Ausnahmen

§ 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung

§ 13 Berlin-Klausel

§ 14 (Inkrafttreten)

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