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Verwalterhaftung
Steht der Verwalter dem Eigentümer in der Verantwortung, wenn er dem Stromversorgungsunternehmen irrtümlich einen Mieterwechsel meldet, dieses daraufhin den Strom abstellt, und dem Mieter während seines Urlaubs Lebensmittel auf Grund der fehlenden Kühlung verderben?
Hierzu das AG München - Urteil vom 10.03.2010 - Az.: 212 C 16694/09:
Die Klage ist begründet. Der Mieter hat einen Schadensersatzanspruch gegenüber gegen dem Verwalter. Dieser hat durch die falsche Mitteilung des Mieterwechsels das Abstellen des Stroms zu verantworten. Die verdorbenen Lebensmittel sind dem Mieter zu ersetzen. Der Verwalter hat auch den Aufwand für die Reinigung der Geräte ersetzen. Der vollständige Ersatz der Geräte kommt allerdings nicht in Betracht, da eine Reinigung noch möglich ist.